Von den verwaisten Lehen und Burgen
Da die bisherigen Lehnsherren ihrer Rechte verlustig gegangen sind, stehen zahlreiche Burgen, Güter und Ländereien ohne rechtmäßige Lehnsträger.
Bis auf Weiteres verbleiben diese unter der unmittelbaren Verwaltung des neuen Fürsten.
Es obliegt seiner Entscheidung, geeignete Männer und Frauen mit der Verwaltung einzelner Herrschaften zu betrauen und zu gegebener Zeit neue Lehen zu vergeben.
Dabei sollen nicht allein Herkunft und Name zählen, sondern ebenso Treue, Verlässlichkeit, erwiesene Dienste und die Fähigkeit, Verantwortung für Land und Leute zu tragen.
Niemand darf sich eigenmächtig einer Burg, eines Lehens oder herrschaftlicher Rechte bemächtigen. Wer dies dennoch versucht, stellt sich gegen die Ordnung des Königs.
