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Von Frieden und Wiederaufbau

Das gemeine Volk soll für den Verrat seiner einstigen Herren nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Bauern mögen ihre Felder bestellen, Handwerker ihrem Gewerbe nachgehen und Kaufleute ihre Waren auf den Märkten anbieten.

Bestehende rechtmäßige Besitz- und Nutzungsrechte der Bevölkerung sollen gewahrt bleiben, soweit sie nicht Gegenstand einer gesonderten Untersuchung sind.

Wer jedoch an Aufruhr, Plünderung oder der gewaltsamen Aneignung herrenloser Güter beteiligt ist, hat mit der Strenge des Gesetzes zu rechnen.

Der König erwartet, dass Ostmark wieder zu einem Land des Friedens, der Ordnung und der Treue werde.

Gegeben unter königlichem Siegel, im Jahre des Herrn 1403.